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Was bedeutet BYOD: Bedeutung, Definition & Herkunft | Abkürzung


byod

Jack_the_sparow / Shutterstock

In der Umgangssprache erfreuen sich Akronyme einer großen Beliebtheit. Innerhalb einer Redewendung werden dabei die Anfangsbuchstaben der einzelnen Wörter zu einem eigenständigen Begriff zusammengeschlossen – dessen Bedeutung sich jedoch nicht jedermann sofort erschließt.

Wer aber ein Schriftstück mit der Abkürzung BYOD erhält, sollte genau aufpassen. Denn hinter dem an sich gut gemeinten Kürzel stehen manchmal erhebliche rechtliche Konsequenzen. Aber was genau hat es damit eigentlich auf sich?

Was bedeutet BYOD: Definition und Bedeutung

Beim Versenden von Einladungen gibt es zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika einen wesentlichen Unterschied: Während hierzulande der Veranstalter bestrebt ist, seinerseits alle Wünsche seiner Gäste zu erfüllen, versehen US-amerikanische Gastgeber ihr Schreiben gerne mit Hinweisen, dass die Eingeladenen dieses oder jenes gerne selbst mitbringen dürfen. Das Verwenden von Abkürzungen ist dabei sinnvoll, da es Zeit und Platz spart.

Ähnlich verhält es sich mit dem Akronym BYOD – Bring your own device, das sich am besten als “Bringt eure eigenen Geräte mit” übersetzen lässt. Der Terminus bezieht sich in der Regel auf Computer, Laptops oder Smartphones. Elektronische Helfer also, die sich untereinander verbinden und die sich somit zu einem größeren Netzwerk zusammenschließen können.

Längst bekannt von LAN-Partys

Wenn in den Vereinigten Staaten der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die republikanische oder die demokratische Partei zu internen Veranstaltungen einluden, ließ sich auf dem Schreiben häufig das Kürzel BYOB finden: Bring your own bottles – bringt eure eigenen Flaschen mit. Gemeint waren natürlich nicht die Flaschen als Gegenstand, mehr ging es um deren Inhalt. Den Gästen wurde also erlaubt, eigene Getränke mitzubringen. Die ausrichtenden Parteien sparten dadurch viel Geld, immerhin mussten sie nicht die Verköstigung der Anwesenden übernehmen.

Mag das BYOB seither ein wenig eingeschlafen sein und heute kaum mehr benutzt werden, ist das BYOD mittlerweile häufiger zu hören. Vor allem bei LAN-Partys, auf denen sich zahlreiche Gäste mit ihren Geräten zu einem Netzwerk verbinden, gehört der Slang zur Notwendigkeit – immerhin ist es nicht jedem Gastgeber möglich, dutzende Computer für die Eingeladenen bereitzustellen.

Arbeitgeber und Schulen ziehen nach

Wer sich mit der Abkürzung BYOD konfrontiert sieht, muss indes nicht zwingend eine Einladung zu einer solchen LAN-Party in den Händen halten. Vielleicht handelt es sich bei dem Schriftstück eher um einen Hinweis des Arbeitgebers, der Universität oder einer Schule. Denn tatsächlich ist das Mitbringen eigener Geräte nicht überall gerne gesehen.

Gerade öffentliche Einrichtungen beklagen oft einen Missbrauch an Strom und Datenvolumen durch Personen, die innerhalb des Gebäudes im Internet surfen. Die Mitnahme eigener Geräte ist daher umstritten. Insofern ist das Versenden eines Schreibens mit dem Code BYOD gut gemeint: Den Betroffenen wird es gestattet, vor Ort mit dem eigenen Laptop, Tablet oder Smartphone zu arbeiten. Zuweilen wird ihnen dafür am Monatsende sogar eine kleine Entschädigung bezahlt.

Die Vorteile liegen auf der Hand

Für die Nutzer ist es in der Regel einfacher, mit den eigenen Geräten umzugehen, statt sich an jene gewöhnen zu müssen, die vom Arbeitgeber oder der Schule gestellt werden.

Untersuchungen zeigen, dass damit ein schnelleres und effizienteres Arbeiten möglich ist – wovon die Firma durchaus profitieren kann. Die Einrichtung, die das Kürzel BYOD in einem Schreiben nutzt, erlangt daneben noch weitere Vorteile: Sie kann erhebliche Geldsummen sparen, indem sie derlei Geräte gar nicht erst anschaffen muss. Vielmehr investiert sie lediglich in ein gutes Netzwerk mit hohem Datenvolumen, das von ihren Gästen genutzt werden darf.

Neben dem Kauf entfällt damit auch die normalerweise übliche Abteilung, die sich um die technischen Belange der Computer oder des Internets kümmert. Die Einrichtung senkt folglich ihre laufenden Kosten und wird verschlankt.

BYOD kennt auch Risiken

Sicherlich stellt sich damit die Frage, warum das BYOD in den Vereinigten Staaten eigentlich so umstritten ist, wenn doch gewichtige Argumente für die Mitnahme eigener Geräte sprechen.

Hauptsächlich liegt das am damit erhöhten Sicherheitsrisiko. Einerseits besteht die Gefahr, dass die Nutzer – bewusst oder ohne Absicht – Viren und Schadsoftware in das Netzwerk einführen und dabei gravierende Schäden auslösen, die nicht nur viele Menschen betreffen können, sondern die letztlich auch eine Haftbarkeit der Einrichtung begründen.

Andererseits könnten Hacker durch die Verwendung eigener Geräte auf das Netzwerk zugreifen und im schlimmsten Falle sensible persönliche Daten herunterladen. Eine Schule oder eine Firma, die das BYOD erlaubt, hat sich diesen Schritt daher meist gut überlegt.

Die Herkunft des Begriffs

Mögen ähnliche Akronyme im englischen Sprachraum relativ bekannt sein, so handelt es sich beim BYOD um eine moderne Entwicklung. Sie ist zurückzuführen auf das Jahr 2009: Der Software-Gigant Intel bemerkte seinerzeit, dass immer mehr Angestellte eigene Geräte auf dem Firmengelände nutzten, was zu den bereits erwähnten Vor- und Nachteilen führte.

Intel sah dennoch die effiziente Arbeit und die guten Ergebnisse, die von Personen erbracht wurden, die mit dem eigenen Laptop arbeiteten. Per Mail und Brief informierte der Konzern seine Belegschaft wenig später: Bring your own device – „Bringt an Geräten all das mit, womit ihr euren Job künftig besser und schneller ausführen könnt“.

Ein Beispiel, das sich innerhalb weniger Monate durchsetzte: Nicht nur LAN-Partys übernahmen das Kürzel, sondern auch zahlreiche private und öffentliche Einrichtungen.

Knackige Abkürzung mit viel Inhalt

Allerding bleibt es häufig nicht dabei, dass der Gastgeber seinem Gast das BYOD gestattet. Sicherlich mag bei privaten Partys, für die das Kürzel auf der Einladung verwendet wird, darüber kein weiteres Wort verloren werden.

Öffentliche Einrichtungen und große Firmen können es aber nicht dabei belassen. Sie fertigen häufig lange und ausführliche Nutzungsbedingungen an, denen sich jeder Betroffene zu unterwerfen hat. Hinter dem Bring your own device steht also nicht selten die Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einer Universität, die das juristische Risiko – nicht nur bei Frage der Haftung – für den Veranstalter möglichst gering halten möchte.

Wer im Job oder in der Schule tatsächlich mit dem eigenen Gerät arbeiten will, wird gerne einmal gebeten, ein umfangreiches Vertragswerk zu unterzeichnen – und übernimmt damit selbst die Gefahr, für Probleme und Beschädigungen einstehen zu müssen.